IT Forensik Burghardt – auf uns können Sie sich verlassen
Wir bieten eine durchgängige Erreichberkeit und einen optimierten Kundenservice. So können Aufträge schneller und effektiver bearbeitet werden. Durch die langjährige Erfahrung profitieren besonders SIE.
Unser Service für Sie
EDV/IT Gutachten
– Desktop Software
– Webshop / eCommerce
– Webseite / Homepage /CMS
– Schnittstelle / Postprocessor / Interface
– CAD Software
– CRM Software
– kaufmänische Software
– technische Software
Hardware / Netzwerk / Peripherie
– Serversysteme
– PC / Desktop Computer
– Laptop
– Tablett Computer
– Smartphone
– Mobile Endgeräte
– Netzwerke
– Topologie
Schiedsverfahren / Mediation
Ein Schiedsgericht ist eine art privates Zivilgericht. Voraussetzung ist eine Schiedsvereinbarung zwischen den Parteien. Dieses Verfahren wird durch das zehnte Buch der Zivilprozessordung gergelt.
Viele Vorteile entstehen für die Parteien
– geringere Kosten
– gemeinsame Auswahl des Schiedsrichters
– meist ist ein gemeinsamer Kompromiss möglich …
öffentliche Bestellung / DIN EN ISO/IEC 17024
Ein Sachverständiger ist eine Person mit einer besonderen Sachkunde und Erfahrung. Die Bezeichnung “öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger” (ö.b.u.v) ist nach § 132a StGB gesetzliche geschützt. – International hat die DIN EN ISO/IEC 17024 die äquivalente Gültigkeit.
Urheberrecht Verletzung
Urheberrecht im Internet betrifft Bilder, Musik, Videos und Texte. Hierbei sind die Grenzen oft “gleitend”.
– Welche Bilder darf ich veröffentlichen
– welche Zitate
– Bilder und Video sharing (teilen von Bilder)
– Copyright und Abmahnungen.
Vertragsmanagement
Oft stellt sich die Frage, ob die gelieferte Software / Hardware wirklich alle Funktionen enthält, die bestellt wurden. Kann eine Software abgenommen werden, oder entspricht diese nicht den im Vertrag beschriebenen Leistungen?
Für diese Fragen stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
“In der heutigen Zeit ist es als Sachverständiger wichtig, immer am Ball zu bleiben. Deshalb sollten ein Gutachter weiterhin auch im seinem Aufgabengebiet tätig sein” (Sigmar Rolf, Hamburg)
NICHT EINFACH NUR SACHVERSTÄNDIGER